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Allgemeines
Zulassungsvoraussetzungen
Ausbildungsprogramm
Prüfungsbestimmungen
Kosten
Schlussbestimmungen
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
1. Ziel und Zweck des "Bayerischen Wirtebriefs"
ist die Förderung der bayerischen Gastlichkeit und des bayerischen
Wirtestandes.
2. Die Förderung besteht in der besonderen betriebswirtschaftlichen
Fortbildung, bei der auch fachpraktische Kenntnisse vermittelt werden.
3. Träger des Bayerischen Wirtebriefes ist der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V..
4. Die Durchführung geschieht durch die BTG Bayern Tourist
GmbH, diese kann Teile des Schulungsprogrammes auf eine bayerische Hotelberufsfachschule
übertragen.
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Zulassungsvoraussetzungen
1. Persönlich: Vollendung des 21. Lebensjahres
2. Fachlich: Eine dreijährige unternehmerische oder unternehmerähnliche
Betätigung im Gastgewerbe.
Dieser Zeitraum verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn eine der
Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.4 nachgewiesen
wird:
2.1. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe
des Hotel- und Gaststättengewerbes:
oder
2.2. der Abschluß einer Hotelberufsfachschule, Hotelfachschule
oder Fachhochschule
oder
2.3. eine abgeschlossene Ausbildung in artverwandten Berufen (z.
B.: Lebensmittelbranche, kaufmännische Berufe) mit dreijähriger
Berufspraxis
oder
2.4. eine abgeschlossene Hochschulausbildung
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Ausbildungsprogramm
Das Schulungsprogramm gliedert sich in die Bereiche Betriebswirtschaft
und Fachpraxis.
1. Betriebswirtschaft
Das Schulungsprogramm ist abgestimmt auf die Vermittlung moderner
betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.
Dieser Teil umfasst insgesamt 16 Tage und gliedert sich in folgende
Veranstaltungen zu je 4 Tagen:
1.1. Gastgewerbliche Betriebswirtschaft, Baustein
I
1.2.Gastgewerbliche Betriebswirtschaft, Baustein
II
1.3. Erlebnis-Marketing-Workshop
1.4. Moderne Mitarbeiterführung im Gastgewerbe
2. Fachpraxis
Das Schulungsprogramm ist abgestimmt auf die Vermittlung moderner
fachpraktischer Kenntnisse.
Dieser Teil besteht aus einem Pflichtseminar von insgesamt 3 Tagen,
das vom Bewerber in den Bereichen Service/Bankett absolviert
werden muß. Zum Erlangen des Wirtebriefs sind zwei weitere
Seminartage nach Wahl zu absolvieren. Diese kann der Seminarteilnehmer
frei aus dem gesamten BTG-Seminarangebot sowie dem Programm aller
BTG-Partner wählen.
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Prüfungsbestimmungen
1. Betriebswirtschaft
Am Ende eines jeden Seminartages hat sich der Bewerber einem ca.
15-minütigen Test zu unterziehen. Der Leistungsnachweis gilt
als erbracht, wenn im Durchschnitt des Gesamtseminars das Ergebnis
als ausreichend angesehen werden kann.
Die Leistung wir durch den Vermerk "bestanden
/ nicht bestanden" bestätigt.
Nichtbestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
Bei Wiederholungsseminaren fallen keine Seminargebühren mehr
an.
2. Fachpraxis
Ein Leistungsnachweis wird nicht verlangt.
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Kosten
Die anfallenden Kosten für den betriebswirtschaftlichen
Teil errechnen sich aus den jeweiligen Gebühren für die
einzelnen Veranstaltungen zuzüglich einer einmaligen Prüfungsgebühr
in Höhe von € 40,00 zzgl. gesetzl. MwSt
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Schlussbestimmungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich unter Beifügen von Nachweisen
gemäß Absatz "Zulassungsvoraussetzungen" bei
der
BTG Bayern Tourist GmbH
Türkenstraße 7, 80333 München
Tel.: 089 / 28 09 899; Fax: 089 / 28 09 931
E-Mail: info@btg-service.de
zu erfolgen. Mündliche und telefonische Anmeldungen
können nicht berücksichtigt werden.
1.1. Die Anmeldung verpflichtet den Bewerber, das gesamte Schulungsprogramm
mit seinen betriebswirtschaftlichen und fachpraktischen Teilen innerhalb
von 18 Monaten zu erfüllen.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen
und mit Zustimmung des BHG e.V. möglich.
1.2. Mit der schriftlichen Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen
der BTG Bayern Tourist GmbH von den Bewerbern als anerkannt.
2. Verleihung des Bayerischen Wirtebriefes
Der Bayerische Wirtebrief wird durch den Bayerischen
Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) in bestimmten Zeitabständen
öffentlich verliehen. Auf Wunsch des Bewerbers kann es auch
zugesandt werden.
3. In Zweifelsfällen entscheidet
unter Ausschluß des Rechtsweges das Berufsbildungsreferat
des BHG e.V.
4. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist München.
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Stolze Absolventen des Bayerischen Wirtebriefs
zeichneten BHG-Präsident Siegfried
Gallus (3.v.l.) und der ehem. bayerische Wirtschaftsminister Erwin
Huber (4.v.l.) im Januar 2007 aus.
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