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Der Bayerische Wirtebrief

Allgemeines
Zulassungsvoraussetzungen
Ausbildungsprogramm
Prüfungsbestimmungen
Kosten
Schlussbestimmungen

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

1. Ziel und Zweck des "Bayerischen Wirtebriefs" ist die Förderung der bayerischen Gastlichkeit und des bayerischen Wirtestandes.

2. Die Förderung besteht in der besonderen betriebswirtschaftlichen Fortbildung, bei der auch fachpraktische Kenntnisse vermittelt werden.

3. Träger des Bayerischen Wirtebriefes ist der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V..

4. Die Durchführung geschieht durch die BTG Bayern Tourist GmbH, diese kann Teile des Schulungsprogrammes auf eine bayerische Hotelberufsfachschule übertragen.

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Zulassungsvoraussetzungen

1. Persönlich: Vollendung des 21. Lebensjahres

2. Fachlich: Eine dreijährige unternehmerische oder unternehmerähnliche Betätigung im Gastgewerbe.

Dieser Zeitraum verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn eine der Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.4 nachgewiesen wird:

2.1. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe des Hotel- und Gaststättengewerbes:

oder

2.2. der Abschluß einer Hotelberufsfachschule, Hotelfachschule oder Fachhochschule

oder

2.3. eine abgeschlossene Ausbildung in artverwandten Berufen (z. B.: Lebensmittelbranche, kaufmännische Berufe) mit dreijähriger Berufspraxis

oder

2.4. eine abgeschlossene Hochschulausbildung

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Ausbildungsprogramm

Das Schulungsprogramm gliedert sich in die Bereiche Betriebswirtschaft und Fachpraxis.

1. Betriebswirtschaft
Das Schulungsprogramm ist abgestimmt auf die Vermittlung moderner betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.
Dieser Teil umfasst insgesamt 16 Tage und gliedert sich in folgende Veranstaltungen zu je 4 Tagen:

1.1. Gastgewerbliche Betriebswirtschaft, Baustein I
1.2.Gastgewerbliche Betriebswirtschaft, Baustein II
1.3. Erlebnis-Marketing-Workshop
1.4. Moderne Mitarbeiterführung im Gastgewerbe

2. Fachpraxis
Das Schulungsprogramm ist abgestimmt auf die Vermittlung moderner fachpraktischer Kenntnisse.
Dieser Teil besteht aus einem Pflichtseminar von insgesamt 3 Tagen, das vom Bewerber in den Bereichen Service/Bankett absolviert werden muß.
Zum Erlangen des Wirtebriefs sind zwei weitere Seminartage nach Wahl zu absolvieren. Diese kann der Seminarteilnehmer frei aus dem gesamten BTG-Seminarangebot sowie dem Programm aller BTG-Partner wählen.

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Prüfungsbestimmungen

1. Betriebswirtschaft
Am Ende eines jeden Seminartages hat sich der Bewerber einem ca. 15-minütigen Test zu unterziehen. Der Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn im Durchschnitt des Gesamtseminars das Ergebnis als ausreichend angesehen werden kann.

Die Leistung wir durch den Vermerk "bestanden / nicht bestanden" bestätigt.

Nichtbestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Bei Wiederholungsseminaren fallen keine Seminargebühren mehr an.

2. Fachpraxis
Ein Leistungsnachweis wird nicht verlangt.

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Kosten

Die anfallenden Kosten für den betriebswirtschaftlichen Teil errechnen sich aus den jeweiligen Gebühren für die einzelnen Veranstaltungen zuzüglich einer einmaligen Prüfungsgebühr in Höhe von € 40,00 zzgl. gesetzl. MwSt

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Schlussbestimmungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich unter Beifügen von Nachweisen gemäß Absatz "Zulassungsvoraussetzungen" bei der

BTG Bayern Tourist GmbH
Türkenstraße 7, 80333 München
Tel.: 089 / 28 09 899; Fax: 089 / 28 09 931
E-Mail: info@btg-service.de

zu erfolgen. Mündliche und telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

1.1. Die Anmeldung verpflichtet den Bewerber, das gesamte Schulungsprogramm mit seinen betriebswirtschaftlichen und fachpraktischen Teilen innerhalb von 18 Monaten zu erfüllen.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des BHG e.V. möglich.

1.2. Mit der schriftlichen Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen der BTG Bayern Tourist GmbH von den Bewerbern als anerkannt.

2. Verleihung des Bayerischen Wirtebriefes
Der Bayerische Wirtebrief wird durch den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) in bestimmten Zeitabständen öffentlich verliehen. Auf Wunsch des Bewerbers kann es auch zugesandt werden.

3. In Zweifelsfällen entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges das Berufsbildungsreferat des BHG e.V.

4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

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Stolze Absolventen des Bayerischen Wirtebriefs zeichneten BHG-Präsident Siegfried
Gallus (3.v.l.) und der ehem. bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber (4.v.l.) im Januar 2007 aus.

 

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